Zitat
Helmut Berends

Kohäsionspolitik 2014 - 2020

Die KOM hat im Oktober ihre Vorschläge für die Kohäsionspolitik in den Jahren 2014 bis 2020 vorgelegt. Das sogenannte Legislativpaket besteht aus einer übergreifenden Verordnung für alle Fonds (EFRE, ELER, ESF, KF, Fischereifonds), drei gesonderten Verordnungen (EFRE, ESF, KF), zwei Verordnungen zur Territorialen Zusammenarbeit und zum Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) sowie zwei Verordnungen über den Globalisierungsfonds und über das Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation.

Die Neuordnung der EU-Kohäsionspolitik wird tiefgreifende Auswirkungen auf die Regional- und Strukturpolitik der deutschen Länder haben. Insgesamt wird eine enge und verpflichtende Ausrichtung auf die Ziele der Europa 2020-Strategie angestrebt. Dazu sollen stärker entwickelte Regionen wie Schleswig-Holstein mindestens 52% der Strukturfondsmittel dem Europäischen Sozialfonds zugewiesen werden. Für den EFRE verbleiben damit bis zu 48% der Mittel. Innerhalb des EFRE sind mindestens 80% der Mittel für Energieeffizienz und erneuerbare Energien (20% Mindestinvestitionsanteil), Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Innovation einzusetzen.

Zu den neuen Elementen gehört die Einführung von Konditionalitäten, also Bedingungen, bei deren Nichteinhaltung die KOM sich vorbehält, Zahlungen auszusetzen oder zurückzufordern. Zu diesen Bedingungen gehören v.a. auch makroökonomische Konditionalitäten, die eine enge Verbindung von Förderpolitik und makroökonomischer Steuerung (z.B. Einhaltung des Stabilitätsziels auf nationaler Ebene) herstellen würden.


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